Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PAWECO GmbH

1. Allgemeine Regelungen

1.1 Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der PAWECO GmbH (nachfolgend „PAWECO“) und ihren Kunden im Bereich Softwareentwicklung, SaaS-Dienstleistungen und IT-Services.

Die AGB sind integraler Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und PAWECO.

1.2 Angebot und Vertragsschluss

PAWECO unterbreitet dem Kunden in der Regel ein Angebot basierend auf einem detaillierten Briefing.

Soweit im Angebot nichts anderes festgelegt wird, bleibt PAWECO während 30 Tagen an dieses gebunden.

Kleinere Aufträge können auch per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

1.3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
  • Preise und Zahlungsmodalitäten sind im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt.
  • Sämtliche Preise verstehen sich netto, ohne Skontoabzug, in Schweizer Franken.
  • Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Vertrag gehen zu Lasten des Kunden.
  • Bei grösseren Projekten kann PAWECO Voraus- oder Akontozahlungen verlangen.
  • Rechnungen sind bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen, spätestens jedoch innert 30 Tagen.
  • Sofern gegen eine Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine Einwände erhoben werden, gilt sie als genehmigt.
  • Bei Zahlungsverzug behält sich PAWECO das Recht vor, Dienstleistungen zu unterbrechen oder den Vertrag zu beenden.
  • Die Nichteinhaltung eines Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus. PAWECO hat in diesem Fall Anspruch auf 5 % Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.

2. SaaS-Dienstleistungen und Softwareentwicklung

2.1 Leistungsumfang

PAWECO bietet SaaS-Dienste sowie die Entwicklung individueller Softwarelösungen an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.

2.2 Verfügbarkeit und Wartung

  • PAWECO strebt eine hohe Verfügbarkeit seiner SaaS-Dienste an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit.
  • Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit frühzeitig angekündigt.
  • PAWECO übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder Drittanbieter zurückzuführen sind.

2.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass PAWECO die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Zugänge erhält.

2.4 Abnahme und Mängel

Softwarelösungen werden gemäss vertraglicher Vereinbarung entweder als Gesamt- oder Teilabnahmen durchgeführt.

Der Kunde hat einen Monat Zeit, um Mängel zu melden.

3. Geheimhaltung, Datenschutz und Sicherheit

3.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende weiter.

3.2 Datenschutz

PAWECO verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen und verwendet sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung.

Die Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von PAWECO geregelt.

3.3 Datensicherheit

PAWECO trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen, kann jedoch keine absolute Sicherheit garantieren. Der Kunde bleibt für den Schutz seiner eigenen Systeme verantwortlich.

4. Haftung und Gewährleistung

4.1 Haftungsausschluss

PAWECO haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Die Haftung ist auf maximal 25 % der Vertragssumme pro Jahr begrenzt.

4.2 Gewährleistung

PAWECO gewährleistet, dass ihre Dienstleistungen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Geistiges Eigentum

Ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung verbleiben sämtliche Schutzrechte an Arbeitsergebnissen bei PAWECO.

5.2 Vertragsänderungen

PAWECO behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde in geeigneter Form informiert.

5.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern.

Eich, im März 2025