Publikationen werden jetzt auf digitalem Weg verbreitet

28. Dezember 2018

Die Verbreitung der Amtsblatt-Informationen via Internet und E-Mail wird schon seit geraumer Zeit als willkommener Service geschätzt, vor allem im professionellen Bereich. Allerdings zögerten die öffentlichen Körperschaften bisher, auf die gedruckte Verbreitung ganz zu verzichten. Entgegen den Einsprachen eines SVP-Kantonsrates und der Zürcher Sektion des VCS hat das Bundesgericht nun entschieden, dass die exklusiv digitale Verbreitung dem Gesetz Genüge tut.

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... und bereits setzen die Stadt Kreuzlingen und das Gemeindeamt des Kantons Zürich auf unseren NetMailer, um ihre amtlichen Publikationen zu verbreiten. Besonders Datenschutz-technisch gehören die öffentlichen Verwaltungen nicht gerade zu den einfachsten Kunden.... aber zu den interessanteren!